Empfehlungen für die Begutachtung von Berufskrankheiten

Generell gelten Empfehlungen im Medizinrecht als unverbindliche Vorschläge oder Ratschläge. Sie können aber gleichzeitig auch die übereinstimmende Meinung aller beteiligten Personen widerspiegeln.  
 
Im Bereich der Privaten Unfallversicherung gibt es seit 2009 beispielsweise die sogenannten Bemessungsempfehlungen für Unfallfolgen, welche regelmäßig überprüft sowie gegebenenfalls überarbeitet oder erweitert sowie an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.  
 
Darüber hinaus haben die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) sowie der LSV-SpV (Spitzenverband der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung) Anleitungen speziell zur Begutachtung verschiedener Berufskrankheiten herausgebracht, die früher Merkblätter genannt wurden und heute ebenfalls unter dem Begriff Empfehlungen laufen.
 
Hierzu zählen folgende:

  • Bamberger Empfehlung zur Berufskrankheit Nr. 5101 (Haut- + Hautkrebserkrankungen)
  • Königsteiner Empfehlung zu Nr. 2301 (Lärm-Schwerhörigkeit
  • Reichenhaller Empfehlung zu Nr. 1315, 4301 + 4302 (Asthma, ohne Alveolitis
  • Falkensteiner Empfehlung zu Nr. 4103 bis 4105 sowie 4114 (Asbestosen)
  • Bochumer Empfehlung zu Nr. 4101 (Silikose)