Epidemiologische Erkenntnisse zur BK 2112

Aus Sicht der Epidemiologie gibt es eindeutige Hinweise darauf, dass bestimmte Berufsgruppen einem besonders stark erhöhten Risiko ausgesetzt sind, an einer Berufskrankheit der Kategorie 2112 zu erkranken. Hierzu zählen vor allem Handwerker wie Bodenleger, Zimmerer und Metallarbeiter, aber auch Bergwerk-, Werft- und Bauarbeiter. Darüber hinaus sind ähnlich häufig Landwirte und Bergbauern, Transportarbeiter und Feuerwehrleute betroffen, genauso wie Reinigungsfrauen, Packerinnen und weibliche Postboten. Neben Knien und Hocken sowie dem Fersensitz, gelten mittelschwere bis schwere, beinbelastende Arbeiten, eventuell gepaart mit gehäuftem Kniebeugen, zu den üblichen Auslösern.

Es gibt also offenbar Gruppenrisiken, die eine Verkettung von möglicher Ursache und Wirkung bestätigen. Dabei handelt es sich somit um eine Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne. Allerdings wird im Einzelfall überprüft, ob die gesamte Belastungsdosis tatsächlich genügt. Falls nicht, kann die Erkrankung auch nicht als Berufskrankheit anerkannt werden. Falls ja, ist das Vorliegen einer Berufskrankheit zwar möglich, aber noch nicht unbedingt wahrscheinlich. Es erfolgt dann zunächst eine individuelle Kausalitätsprüfung, anhand derer zum Beispiel untersucht wird, ob eine berufliche Ursache tatsächlich wahrscheinlich ist, in Abgrenzung zu anderen möglichen Ursachenkomponenten außerberuflicher Art.