Erfordernisse ärztlicher Ethik

Das ethisch korrekte Verhalten eines medizinischen Gutachters erfordert nicht nur eine überdurchschnittliche Qualifikation, sondern auch ein entsprechendes Auftreten und Handeln.

Er muss stets vertrauenswürdig sein und die Grenzen der eigenen Kompetenz kennen, seine Rolle als Sachverständiger akzeptieren und beim Umgang mit dem Probanden neutral bleiben. Ist ein Problem sachlich oder fachlich nicht lösbar, muss er sich dies eingestehen können. Der Gutachter muss den Probanden zudem ausreichend über den Zweck, die Inhalte und Grenzen seiner Tätigkeit sowie über beiderseitige Rechte und Pflichten aufklären. Er geht methodisch einwandfrei vor, indem er den Probanden persönlich befragt oder untersucht, falls anamnestische Daten oder zu gewichtende Diagnosen und Befunde unklar sind.

Seine Bewertungen bzw. Beurteilungen müssen auch für Laien nachvollziehbar formuliert, also Schritt für Schritt erläutert, transparent und dadurch problemlos überprüfbar sein. Einwänden sollte er offen gegenüberstehen, diese sachlich prüfen und deren Plausibilität hinterfragen. War eine Kritik berechtigt, muss er zur Selbstkorrektur fähig sein. Eventuell vertretene Meinungen von Außenseitern oder Hypothesen bzw. theoretische Überlegungen mit maßgeblicher Gewichtung müssen im Gutachten entsprechend gekennzeichnet werden.