Erstbemessung – Begriffsdefinition und Rahmenbedingungen

Bei dem Wort Erstbemessung handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der im Bereich der Privaten Unfallversicherung zum Einsatz kommt. Er wird dann gebraucht, wenn es um eine erste Festlegung des Invaliditätsgrades geht. Dies passiert, sobald sich die beiden betroffenen Parteien geeinigt haben oder der individuelle Anspruch auf die geforderte Versicherungsleistung anerkannt wurde.

Der Grad der Invalidität kann anschließend einmal pro Jahr ärztlich neu bemessen werden, allerdings nur in den ersten drei Jahren nach dem jeweiligen Unfall. Im Gegensatz zur Erstbemessung spricht man hier von der sogenannten Neubemessung, wobei ohne der ersten auch keine neue Bemessung erfolgen kann.

Wichtig ist darüber hinaus auch, dass die Erstbemessung in einem bestimmten Zeitraum stattfinden muss. Hierfür erfolgt die Festlegung einer Invaliditätseintrittsfrist, wobei in den meisten Fällen 18 Monate für den Zeitpunkt des Ablaufs vereinbart werden. Dennoch dürfen bei der abschließenden Beurteilung sämtliche Umstände mit einbezogen werden, die bis zum letzten Termin der mündlichen Verhandlung eintreten.