Erste Stufe der Prüfung des Ursachenzusammenhangs

Bei der Prüfung des Zusammenhangs von Ursache und Schaden gibt es zwei Stufen. Die erste davon betrifft die natürliche Kausalität. Hier werden alle Bedingungen mit einbezogen, welche auf irgendeine Art und Weise zum Eintreten des Erfolges beigetragen haben. Man spricht dabei von der sogenannten Ursache-Wirkungsbeziehung, bei der die Einwirkung eine hinreichende oder notwendige Bedingung für den gesundheitlichen Schaden sein muss. Als Grundlage für die Beurteilung dient dabei der aktuelle Erkenntnisstand der Wissenschaft bezüglich potentieller Zusammenhänge zwischen bestimmten Ereignissen und Erkrankungen. Auf dessen Basis und unter Würdigung der einzelnen versicherten Person wird der konkrete Fall schließlich beurteilt. Standard- und Fachliteratur, aktuelle Veröffentlichungen sowie die Leitlinien der Arbeitsgemeinschaften der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften dienen hierbei als Basis für die Feststellung des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes.
In drei Schritten erfolgt dann die Prüfung: Nachdem abstrakt hinterfragt wird, ob das entsprechende Ereignis für eine derartige Störung überhaupt verantwortlich sein kann, wird konkret nach der auslösenden Ursache geforscht, um schlussendlich die Relevanz der Faktoren einzuordnen und die Anteile von deren Mitwirkung zu bestimmen.