Formen von seelischen Unfallschäden

Gibt es die Vermutung, dass ein seelischer Schaden vorliegt, der durch einen Vorfall während der beruflichen Tätigkeit oder durch Ausübung derselbigen entstanden ist, so muss hinterfragt werden, ob ein Ereignis geschehen ist, welches entsprechend auf den Körper eingewirkt hat. Da die Seele genauso ein Teil des Körpers ist, gehören zu versicherten Fällen dieser Art zum Beispiel auch psychische Traumata oder Schocks. Dabei wird in zwei mögliche Fallgruppen unterschieden, nämlich dem primären psychischen Trauma sowie dem primären physischen Trauma mit Begleitschaden psychischer Natur. Ist davon auszugehen, dass eine primäre seelische Traumatisierung vorliegt, gibt es hier ebenfalls keinerlei Beweiserleichterung, sondern es muss auch in diesem Fall der Vollbeweis erbracht werden. Hierfür ist es zwingend notwendig, dass sämtliche Dokumentationen zu Erst- und Brückenbefunden entsprechend ausgewertet werden. Sollte dennoch lediglich ein anamnestischer Beleg vorliegen, werden im jeweiligen Gutachten extrem hohe Anforderungen an die Begründung gestellt. Kein Vollbeweis ist dagegen im Falle eines seelischen Sekundärschadens notwendig. Hier geht es in erster Linie um die Frage der Kausalität.