Geeignetheit und Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Ereignis und Erstschaden

Soll ein Unfallschaden von einer möglichen Vorschädigung abgegrenzt werden, tritt häufig ein Problem auf, nämlich wenn sich beispielsweise sämtliche nachweisliche Defekte auf ein und dasselbe Körperteil konzentrieren und nur schwer getrennt voneinander betrachtet werden können. Dabei spielt eine wesentliche Rolle, ob die Einwirkung überhaupt zu einem derartigen gesundheitlichen Schaden führen kann, dafür also geeignet ist. Auch die Wesentlichkeit wird gegebenenfalls hinterfragt, indem abgewogen wird, ob allein die aktuelle beziehungsweise letzte Einwirkung oder die bereits bestandene Schadensanlage ausreichen würde, um eine solche Schädigung hervorzurufen. Je nach Relevanz ist letztere mehr oder weniger ansprechbar, abhängig davon, welcher Teil der Verletzungen alt oder frisch ist, ob schützende Strukturen ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen wurden, welche Art von Einwirkung genau stattfand und ob dieses Ereignis eventuell austauschbar wäre. Dabei gilt prinzipiell, je kleiner der Vorschaden und je schwerer das neue Ereignis war, desto eher besteht ein eindeutiger Zusammenhang und umgekehrt.