Grundprobleme bei der Kausalitätsprüfung von Berufskrankheiten in der GUV

Wird bei einer durch die Gesetzliche Unfallversicherung versicherten Person eine Berufskrankheit diagnostiziert, gibt es im Zusammenhang mit der notwendigen Kausalitätsprüfung einige grundlegende Probleme. Zunächst ist mit der Versicherung im Grunde genommen nur die körperliche Arbeit abgedeckt. Dabei ist es manchmal schwierig, eine eindeutige Abgrenzung zu physiologischen Belastungen festzulegen. Dies lässt sich ohnehin nicht für alle betroffenen Personen verallgemeinern. Generell beinhaltet die Abdeckung einzeln ausgewählte Beanspruchungen, die unter dem entsprechenden Versicherungsschutz stehen. Die Einwirkung derselbigen muss allerdings im Übermaß aufgetreten sein, damit der Schutz greift.
Ein weiterer schwieriger Punkt ist, dass körperliche Bewegungen und Belastungen schon immer Bestandteile menschlicher Tätigkeiten sind. Für den Erhalt des Bewegungsapparats sind diese sogar zwingend notwendig. Es kann deshalb nicht grundsätzlich behauptet werden, dass sich körperliche Belastungen negativ auf die Gesundheit auswirken. Ein gutes Beispiel hierfür sind die in den Industrieländern zunehmenden Wirbelsäulen-Erkrankungen, trotz Rückläufigkeit bei der Menge an physischer Beanspruchung. Zudem treten viele Schadensbilder häufig auch in einem Umfeld auf, in dem die vermeintlich dafür verantwortliche Belastung verhältnismäßig gering ist oder sogar fehlt. Nicht belastungsindizierte Ursachen lassen sich dagegen nur schwer bis gar nicht feststellen.