Grundsätze zur Festlegung des Anforderungsprofils

Für die Definition eines Anforderungsprofils ist der jeweilige Auftraggeber zuständig und zieht hierfür gegebenenfalls einen berufskundlichen Sachverständigen hinzu. Außerdem wird von ihm geprüft, ob Leistungsvermögen und Anforderungsprofil übereinstimmen, wofür auch hier bei Bedarf die Meinung berufskundlicher oder medizinischer Sachverständiger eingeholt wird.
Muss nun im Versicherungsfall ein Anforderungsprofil definiert werden, so kommt es in der Regel nicht darauf an, wie der letzte Arbeitsplatz konkret ausgestaltet war. Was zählt, ist einzig und allein das generelle Anforderungsprofil des bisher ausgeübten Berufs beziehungsweise der jeweiligen Verweisungstätigkeit.
Ansätze für die Ermittlung des Profils liefern zum Beispiel berufskundliche Unterlagen, die über die Bundesagentur für Arbeit erhältlich sind. Darüber hinaus werden von Gewerkschaften, Innungen und Verbänden sowie Bezirksdirektionen der Arbeitsagentur entsprechende Auskünfte erteilt. Auch Unterlagen aus anderen Verfahren oder berufkundliche Gutachten können als Hilfestellung dienen.