Der Begriff Gutachten steht generell für die Stellungnahme eines Gutachters beziehungsweise eines Sachverständigen in Form eines begründeten Urteils zu einer sogenannten Zweifelsfrage. Inhalte sind einerseits Erfahrungssätze, die darin dargestellt werden, andererseits aber auch Schlussfolgerungen, die daraus abgeleitet werden. Sie sollen Sachverständigen dabei helfen, die Tatsachen eines Zustands oder eines Geschehens zu beurteilen.
Bei einem ärztlichen Gutachten wiederum geht es immer um die Beurteilung des Gesundheitszustandes einer Person oder ihre Einschränkung hinsichtlich der physischen und psychischen Funktionalität.
Wird das Ergebnis des medizinischen Gutachtens in den Vordergrund gestellt, so gilt es als eine Anwendung von medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf einen einzelnen Fall. Dabei soll häufig eine bestimmte Frage beantwortet werden, die außerhalb des jeweiligen medizinischen Bereichs liegt.
Steht jedoch der Zweck im Vordergrund, spricht man beim jeweiligen Gutachten von einer schlussfolgernden, wertenden und begründeten Beantwortung der gestellten Fragen.
So wird nicht nur in der Privaten, sondern auch in der Gesetzlichen Unfallversicherung meist die durch einen Unfall entstandene Invalidität, die abgerechnet werden soll, untersucht. Oder aber es geht um die Beurteilung von Funktionseinbußen, damit die MdE entsprechend eingeschätzt werden kann. Für die Beantwortung solcher Fragen ist demnach ärztlicher Sachverstand erforderlich.