Bei der Begutachtung von vermeintlich durch Verkehrsunfälle entstandenen Schädigungen am Bewegungsapparat ist stets darauf zu achten, dass der Unfallhergang möglichst präzise beschrieben wird. Besonderes Augenmerk muss auch daraufgelegt werden, mit welcher Geschwindigkeit die Kollision stattfand und wo die Fahrzeuge aufeinandertrafen.
Zunächst wird festgehalten, welche Kollisionsgeschwindigkeit das entsprechende Auto oder beide Autos zum Beginn der Kollision hatten, wie hoch also die Aufprallgeschwindigkeit war, gemessen in km/h.
Danach betrachtet man sich die sogenannte Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit, also die Geschwindigkeitsänderung in Form von einer Verzögerung oder Beschleunigung, die sich kollisionsbedingt an dem angestoßenen Fahrzeug ergibt.
Darüber hinaus muss genau beschrieben werden, welcher Kollisionstyp aus Betroffenensicht bei dem jeweiligen Unfall vorliegt. Unterschieden wird zwischen Heck- und Frontalkollision sowie Streif- und Seitkollision (rechts / links). Keinesfalls dürfen in Gutachten laienhafte Begriffe wie Auffahrunfall oder Heckaufprall verwendet werden.