Kompetenz eines medizinischen Sachverständigen

Während für die allein kurative Tätigkeit eines Arztes fachmedizinische Erfahrungen und Kenntnisse genügen, ist für den medizinischen Gutachter die Beherrschung eines Mindestmaßes an Rechtsgrundlagen unabdingbar. Dabei zeigt sich dessen Kompetenz durch die Verknüpfung beider Wissensgebiete. Sein fachbezogenes Wissen sollte stets auf dem aktuellen Stand sein. Darüber hinaus ist eine mehrjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet der Gutachtenerstellung durchaus von Vorteil.