Krankheitsbild beim Vorliegen einer BK 2107

Das typische Symptom beim Auftreten einer Berufskrankheit aus der Kategorie 2107 ist ein plötzlich auftretender Schmerz zwischen den Schulterblättern sowie im Nackenbereich. Durch die Anfertigung einer Röntgenaufnahme kann die Diagnose des Arztes entsprechend abgesichert und bestätigt werden. Neben dem Vorliegen einer solchen beruflich bedingten Erkrankung, kann nämlich genauso die Einwirkung eines Unfalls oder sogar ein Tumor dafür verantwortlich sein, dass derartige Beschwerden auftreten. Allerdings kommt Letzteres nur in sehr seltenen Fällen vor.

Ein Zwang zur Unterlassung der verursachenden Tätigkeit besteht dabei nicht. Auch die Durchführung einer Therapie ist keinesfalls erforderlich, denn normalerweise erfolgt eine Heilung ohne weiteres Zutun und völlig spontan. Eventuelle Pseudarthrosen treten, wenn überhaupt, nur in einem äußerst unerheblichem Maß auf.

Wenn es um die Minderung der Erwerbstätigkeit geht, wird bei Vorliegen einer Berufskrankheit der Kategorie 2107 niemals ein Maß festgestellt, das zum Beziehen einer Rente berechtigt. Spätestens seit der Jahrtausendwende ist im Übrigen ein deutlicher Rückgang bezüglich Verdachtsanzeigen und letztendlich anerkannten Berufskrankheiten dieser Art zu verzeichnen. Grund dafür ist schlichtweg, dass immer mehr Maschinen zum Einsatz kommen, die solch körperliche Arbeiten ersetzen.