Kritik an der Berufskrankheiten-Verordnung der frühen 50er Jahre

An der Verordnung bezüglich Berufskrankheiten aus den frühen 50ern wurde vieles bemängelt. Auch von Seiten F. Reischauer hagelte es damals jede Menge Kritik. So kreidete er beispielsweise an, dass zum Zeitpunkt der Ausarbeitung keinerlei Statistiken vorlagen, auf denen das Ganze basierte, und des Weiteren jegliche Grundlagenforschung fehlte. Außerdem war er der Meinung, dass durch diese Formulierung der Verordnung Gutachter vom Gesetzgeber gezwungen werden, bei einzelnen Fällen eine genauere Erforschung nachzuholen. Darüber hinaus sah er die Beurteilung als äußerst schwierig an, da schließlich auch bei einem normalem Lebensanspruch spontane Erkrankungen dieser Art möglich waren. Für ihn war die Theorie zur übermäßigen Beanspruchung lediglich eine Art Verlegenheitslösung und Eigentümlichkeiten von bestimmten Berufen wurden seiner Ansicht nach völlig ausser Acht gelassen. Auch der Zusammenhang von Ursache und Wirkung entsprach gemäß Reischauer einem klassisches Missverhältnis. Zudem merkte er an, dass die gesundheitlichen Schäden auch bei eher geistigen Berufen prozentual gesehen ähnlich häufig vorkämen.