Leistungen der Gesetzlichen Unfallversicherung bei Erst- plus Folgeschäden

Bezogen auf einen Versicherungsfall, bei dem sowohl ein Erstschaden als auch weitere Schäden auftreten, die genauso psychisch ausgeprägt sein können, werden von Seiten der Gesetzlichen Unfallversicherung standardmäßig diverse Leistungen erbracht. Hierzu gehören zunächst eine Heilbehandlung sowie Beiträge zur Teilhabe im Bereich Arbeit und Leben. Darüber hinaus erfolgt die Auszahlung eines Verletztengeldes. Hierfür wird allerdings vorausgesetzt, dass der versicherte Fall eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hatte. Zusätzlich werden Übergangsleistungen als Maßnahmen oder in finanzieller Form angeboten, falls ein Versicherungsfall diese notwendig werden lässt. Als Beispiel aus der Praxis lässt sich hier die sogenannte Wohnungshilfe aufführen.
Eine weitere mögliche Leistung der Gesetzlichen Unfallversicherung ist die Verletztenrente. Diese beträgt üblicherweise zwei Drittel des vor dem Versicherungsfall verdienten Jahreseinkommens. Relevant für die Berechnung ist der Jahresarbeitsverdienst in dem Jahr vor dem jeweiligen Unfall. Liegt lediglich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vor, so wird eine Teilrente ausbezahlt. Als Mindestvoraussetzung gilt hier, dass die Minderung in einem Ausmaß von 20 % oder mehr vorliegt und auch noch 26 Wochen nach dem Ereignis weiterhin besteht. Der Anspruch darauf beginnt entweder ab dem Zeitpunkt, zu dem die Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist oder wenn 78 Wochen vergangen sind und eine erneute Arbeitsfähigkeit voraussichtlich nicht mehr eintreten wird.