Leistungsvermögen bei Erwerbsminderung

Wird von einer Person, die voll oder teilweise erwerbsgemindert ist, eine entsprechende Rente beantragt, muss deren konkretes Leistungsvermögen festgestellt werden.
Beruht die Ursache der Erwerbsminderung auf einer Krankheit, besteht ein sogenannter regelwidriger geistiger, körperlicher oder seelischer Zustand. Dabei kommt es nicht auf die Ursache an, selbst vorwerfbares Verhalten gilt generell als unschädlich und auch Behandlungsfähigkeit oder -bedürftigkeit spielen keine Rolle.
Handelt es sich dagegen um eine Behinderung, dann weichen körperliche Funktionen, die seelische Gesundheit oder geistige Fähigkeiten von dem für das vorliegende Alter typischen Zustand aus krankheitsbedingten Gründen ab. Der Unterschied zur Krankheit besteht in diesem Fall darin, dass die Entwicklung des Zustandes bereits abgeschlossen ist.
Liegt eine dieser Situationen vor, so bleiben andere Hindernisse, die einem Einsatz auf dem herkömmlichen Arbeitsmarkt im Weg stehen könnten, außer Betracht. Hierzu zählen beispielsweise Gründe wie soziale Schwierigkeiten, das Alter oder eine mangelnde Qualifikation.