Listenerkrankungen und Differenzialdiagnosen bei der Begutachtung von Berufskrankheiten am Beispiel der BK 2101

Wird ein Gutachter damit beauftragt, einen Fall von berufsbedingter Erkrankung zu überprüfen, geht er in der Regel zuallererst der Frage nach, ob es sich bei dem vorliegenden Krankheitsbild um eine sogenannte Listenerkrankung handeln könnte. Ist die Sachlage unklar und die Symptome nicht eindeutig, werden gegebenenfalls Differenzialdiagnosen gestellt, also ähnlich ausfallende Krankheitsbilder gegenübergestellt. Beschwerden, die unter der Bezeichnung BK 2101 sehr häufig auftreten, sind zum Beispiel spezifische Beeinträchtigungen der Sehnenscheiden. Dabei kann es sich um eine rheumatoide beziehungsweise rheumatische Erkrankung oder eine bakterielle Entzündung handeln. Auch vertebragene Krankheiten, also solche, die von der Wirbelsäule ausgehen, kommen oft vor. Dies können sowohl Schmerzen sein, die im Fachjargon als Beschäftigungskrämpfe bezeichnet werden, als auch radikuläre oder pseudoradikuläre Beschwerden wie das Schulter-Arm-Syndrom. Darüber hinaus tritt, neben diffusen Weichteilbeschwerden, auch häufig eine Erkrankung von aktivem Bewegungsgewebe auf. Dabei kann es sich wiederum um Muskel- oder Sehnenerkrankungen handeln.