Literaturzitate in Gutachten

Viele Gutachten verfügen in der Regel über ein mehr oder weniger umfangreiches Literaturverzeichnis. Es dient der Sammlung und Auflistung von sämtlichen Quellen der im Rahmen des Gutachtens zitierten oder genutzten Literatur.  
 
Für den Gutachter gibt es diesbezüglich folgende Punkte zu beachten:
Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Menge der Quellenangaben im richtigen Verhältnis zum Umfang des Gutachtens steht.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, den Fokus auf deutschsprachige literarische Quellen zu setzen. Dies ist auch darin begründet, weil sich die Rechtsordnungen der verschiedenen Länder teilweise stark unterscheiden und deshalb nicht ohne Weiteres auf Fälle in Deutschland übertragen werden können.  
Die zitierten Quellen sollten so aktuell wie möglich sein.
Eine Begründung im Detail kann nicht einfach durch ein literarisches Zitat ersetzt werden.
Arbeitszeit, die für das Studieren der Literatur benötigt wird, darf normalerweise nicht in die Abrechnung mit einfließen, da von einem Gutachter zu erwarten ist, dass er die erfragte herrschende Meinung kennt.