Maschinen und Werkzeuge, die Auslöser für eine BK 2103 sein können

Im Falle einer vorliegenden Berufskrankheit aus der Kategorie 2103 lässt sich die Ursache laut Verordnungstext entweder auf ein mit Druckluft betriebenes Werkzeug oder eine gleichartig wirkende Maschine zurückführen. Hierfür muss klar sein, inwiefern zwischen gleichartig wirkenden und nicht gleichartig wirkenden Werkzeugen und Maschinen unterschieden wird. Zur erstgenannten Sorte zählen nämlich solche, die keine gleichartigen Schwingungen erzeugen. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Maschine hydraulisch, elektrisch oder mit Druckluft betrieben wird. Einzig entscheidend ist nämlich die Wirkung, dass also große Andruckkräfte oder tiefe Frequenzen im Spiel sind, zwischen Hand und Griff ein hoher Kraftschluss erfolgt und rhythmische Rückstöße abgefangen werden müssen. Zur zweiten Sorte gehören dagegen nicht nur Nagelpistolen, Schlagschrauber oder Motorrammen, sondern auch Ganzkörperschwingungen und sogar schlecht gefederte Autositze können dafür verantwortlich sein. Mit Ausnahme der Tätigkeit von einem Steinmetz wird außerdem auch die regelmäßige Bedienung von Hammer und Meißel als durchaus kritisch eingestuft.