Merkzeichen „G“ und „aG“ im Schwerbehindertenausweis

Ist eine schwerbehinderte Person im Straßenverkehr in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt, trägt sie in ihrem Ausweis das Merkzeichen mit dem Kürzel „G“. Diese Einschränkungen beziehen sich zwar in erster Linie auf das Gehvermögen, können allerdings genauso als Folge von inneren Leiden oder Anfällen, aber auch durch ein gestörtes Orientierungsvermögen auftreten. In der Regel sind damit erhebliche Schwierigkeiten verbunden, Wegstrecken zurückzulegen, die normalerweise problemlos fußläufig überwunden werden können, ohne dabei sich selbst oder andere zu gefährden.
 
Das Merkzeichen mit dem Kürzel „aG“ steht dagegen für eine sogenannte außergewöhnliche Gehbehinderung. Diesen Vermerk erhalten schwerbehinderte Personen, die sich aufgrund Ihres überaus schweren Leidens auf Dauer nicht allein, also nur mit fremder Hilfe, ohne Kraftfahrzeug fortbewegen können. Dasselbe gilt für Schwerbehinderte, bei denen jegliche Fortbewegung außerhalb irgendeines Kraftfahrzeuges lediglich unter großen Anstrengungen möglich ist.