Mittelbarer, unmittelbarer und Folge-Schaden

Bei der Erstellung ärztlicher Gutachten werden immer wieder die Begriffe Folge, Schaden und auch Folgeschaden verwendet, was gerade bei Laien häufig für Verwirrung sorgt.
 
Grundsätzlich ist mit Folge-Schaden der mittelbare Schaden gemeint. Dieser ist kein unmittelbares Resultat der schädigenden Handlung, sondern er ergibt sich erst aus der Verletzung des Rechtsgutes. Als Beispiel wäre hier zu nennen, dass ein Wirbelbruch die Folge eines Unfalls sein kann, der entgangene Verdienst allerdings als sogenannter Folgeschaden angesehen wird.  
 
Genauso können aber auch gesundheitliche Schäden wie Einschränkungen in der Beweglichkeit als Folgeschäden bezeichnet werden. Hier würde man wiederum von unmittelbaren Schäden sprechen. Der unmittelbare Schaden entsteht außerdem immer an dem jeweiligen Rechtsgut, das verletzt wurde.
 
Darüber hinaus wird der mittelbare Schaden auch mit folgenden Bedeutungen verwendet:  
Es kann sich dabei um einen körperlichen oder gesundheitlichen Schaden handeln, der durch einen anderen ebensolchen zustande kam. Dies passiert beispielsweise dann, wenn jemand stürzt und sich dabei verletzt, weil er verletzungsbedingt bereits zuvor eingeschränkt in seiner Bewegung war. Genauso kann aber auch die Rede von an anderen Rechtsgütern verursachten Schäden sein, die durch unmittelbare Schäden entstanden sind. Ein Beispiel hierfür wäre der Verdienstausfall, der auf eine Verletzung zurückzuführen ist, die wiederum von einem Verkehrsunfall stammt.