Mögliche Arten der Einwirkung bei der Entstehung einer BK 2103

Liegt eine berufsbedingte Erkrankung vor, die laut Berufskrankheitenverordnung als BK 2103 einzustufen ist, dann wurde diese durch starke Erschütterungen ausgelöst, die nur bei der Arbeit mit druckluftbetriebenen Werkzeugen oder gleichartig wirkenden Maschinen auftreten können. Grundsätzlich gelten dabei die nachfolgenden Arten der Einwirkung als konkrete Gefährdung: Neben Einzelstößen, wie sie durch Handhämmer verursacht werden, werden zum Beispiel auch stoßhaltige Schwingungen, die zwischen 2 und 33 Hz liegen, als gefährdende Einwirkung eingestuft. Diese treten vorwiegend bei Niethämmern und Druckluftnaglern auf. Aber auch stationäre, nicht stoßhaltige Schwingungen in einem Bereich über 33 Hz, wie beispielsweise die von Bohr- und Schleifmaschinen, können für derartige Krankheiten verantwortlich sein. Im Allgemeinen gelten niedrige Frequenzen zwischen 8 und 50 Hz und vor allem die von 15 bis 30 Hz wegen der Resonanzschwingungen des Hand-Arm-Systems als besonders gefährlich. Noch einmal gesteigert wird die Gefährdung durch eine starke Ankopplung der Hände, hohe Amplituden und die sogenannte Rückstoßerschütterung.