Mögliche Fehler bei der Diagnose einer BK 2108

Geht es um die Feststellung einer Berufskrankheit der Kategorie 2108, gibt es einige Fehler, die im Rahmen der hierfür notwendigen Untersuchungen häufig auftreten.
So kann ein positiver Bildbefund beispielsweise auch schlicht und einfach durch eine insuffiziente klinische Diagnostik zustande kommen. Dies wiederum passiert zum Beispiel dann, wenn auf einen Abgleich des radiologischen mit dem klinischen Befund verzichtet wird oder keine Klärung der Ursachen erfolgt, die für die Beschwerden verantwortlich sind oder sein können. Es wird also sozusagen ohne weitere Überprüfung davon ausgegangen, dass sich die subjektiven Beschwerden auf den vorliegenden Bildbefund beziehen und somit eine bandscheibenbedingte Erkrankung vorliegt.
In einem solchen Fall kann also keinesfalls von dem eigentlich unumgänglichen Vollbeweis der generell anerkennungsfähigen Erkrankung gesprochen werden.