PHS – eine Berufskrankheit außerhalb der Listenerkrankungen

Neben den Berufskrankheiten, die als sogenannte Listenerkrankungen geführt werden, gibt es auch Krankheitsbilder, die nicht gelistet sind, aber trotzdem als beruflich verursachte Erkrankungen anerkannt werden können. Voraussetzungen hierfür sind, dass besondere Einwirkungen bestanden haben, die wiederum dazu geeignet sind, eine solche Krankheit zu verursachen. Darüber hinaus müssen hierzu seit der letzten Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und es muss ein Wahrscheinlichkeitsbeweis für die kausale Zurechnung führbar sein. 

Ein typisches Beispiel für eine derartige Erkrankung ist die Periarthritis humeroscapularis, kurz PHS, über die bereits seit vielen Jahren ein regelrechter Expertenstreit geführt wird. Im Jahr 1994 wurde an der Uni Bremen eine Fallstudie durchgeführt, in deren Rahmen man sich detailliert mit der beruflichen Verursachung des Schulter-Arm-Syndroms befasst hat. Prüfkriterium war hier der Schulter-Schmerz, nicht die Organpathologie. Was dadurch festgestellt wurde, ist, dass das Risiko bei Fließbandpackern und -arbeitern, bei Verwaltungsangestellten im Büro sowie bei Kassiererinnen im Supermarkt deutlich erhöht ist. Genauso können aber auch schweres Tragen und / oder Heben sowie ungünstige klimatische Bedingungen für die Entstehung der Erkrankung verantwortlich sein. Überkopfarbeiten zählen dagegen nicht zu den möglichen Ursachen.