Probleme bei der Anerkennung von Berufskrankheiten in der GUV

Bei der Feststellung von Berufskrankheiten sowie der Anerkennung derselbigen stoßen Gutachter immer wieder auf einige Probleme. So ist es zum Beispiel häufig nicht möglich, ein Krankheitsbild zu definieren, das für eine Belastung typisch ist. Deshalb beschränkt man sich in der Regel darauf, belastungskonforme Schadensbilder festzulegen. Dabei werden sowohl die Art und die Intensität der Einwirkung einer beruflichen Belastung als auch deren gesamte Dauer berücksichtigt. Erkenntnisse aus dem Bereich der Epidemiologie können ebenfalls hilfreich sein, wenn es darum geht, mithilfe statistischer Daten eine Kausalitätsbeziehung herzustellen. In diesem Zusammenhang werden beispielsweise Gruppenrisiken beleuchtet und die mögliche Verkettung von Ursache und Wirkung wird unter naturwissenschaftlich-philosophischen Aspekten hinterfragt.
Um dagegen auf Indizien für den Wahrscheinlichkeitsbeweis einer Kausalitätsverknüpfung zu treffen, wird außerdem nach belastungsindizierten Befundindikatoren gesucht. Ohne einen solchen Beweis erhält eine Berufskrankheit zumindest keinerlei Zulassung zur Anerkennung. Zu den grundlegenden Voraussetzungen, damit die Krankheit anerkannt wird, zählen vor allem, dass tatsächlich besondere Einflüsse stattfanden und diese dazu in der Lage sind, ein solches Krankheitsbild zu verursachen. Außerdem müssen hierzu aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen und der Wahrscheinlichkeitsbeweis sollte unbedingt führbar sein. Somit ist das gesamte Verfahren aus rechtlicher wie medizinischer Sicht nicht nur schwierig, sondern auch sehr aufwändig.