Ergänzend zu seiner Fachkompetenz sollte ein ärztlicher Gutachter unbedingt Kenntnisse diverser Rechtsgrundlagen aufweisen.
Hierzu zählen u.a.
- Basiswissen im Sozial- und Haftungsrecht
und
- Kenntnisse der unterschiedlichen Kausalitätstheorien
sowie
- zu Beweisregeln und deren Anwendung
Eine wichtige Grundlage bildet auch die Beachtung der Unterschiede in den einzelnen Rechtsgebieten. Häufig geht es hier vor allem um die Bereiche Sozialrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht wie z.B. private Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sowie Arbeitsrecht und Strafrecht zur Klärung von u.a. Schuld- oder Verhandlungsfähigkeit.
Darüber hinaus sollte der Gutachter einige vertragliche Regelungswerke kennen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Allgemeine Unfallversicherungsbedingung, das Bedingungswerk der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie das der privaten Krankenversicherung. Unter Einbezug dieser zusätzlichen Kenntnisse ist sichergestellt, dass die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden und in die Beurteilung mit einfließen.