Relevante Fallkonstellationen für die Beurteilung einer BK 2108

Damit eine Berufskrankheit der Kategorie 2108 definitiv diagnostiziert werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Als Anhaltspunkt für diese Rahmenbedingungen können Beispiele diverser Fallkonstellationen herangezogen werden.
Hierbei gilt zum Beispiel als vorausgesetzt, dass der Bandscheibenschaden an der Lendenwirbelsäule als klinisch relevant eingestuft wird. Darüber hinaus dürfen Bandscheibenschäden an Hals- und Brustwirbelsäule keinesfalls auf schweres Tragen auf den Schultern oder lokale Faktoren, wie etwa Brüche, zurückzuführen sein. Eine entsprechende Exposition muss zudem in ausreichendem Maße vorhanden und die Korrelation zur Krankheitsentstehung zeitlich plausibel sein. Somit sollte die Exposition bereits vor der Erkrankung in ausreichendem Maße vorhanden gewesen sein. Je mehr Zeit dabei vom Ende der Exposition bis zur ersten Diagnose vergangen ist, umso unwahrscheinlicher gestaltet sich der Ursachenzusammenhang.