Relevanz der Deutschen Wirbelsäulenstudie

Die Deutsche Wirbelsäulenstudie – kurz DWS genannt – wurde bei ihrer Durchführung von der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gefördert. Es handelte sich hierbei um eine sogenannte Fall-Kontroll-Studie, anhand derer das Mainz-Dortmunder-Dosismodell – abgekürzt MDD – weiterentwickelt werden sollte. Die Studie steht jedoch stark in der Kritik, unter anderem wegen einigen methodischen Mängeln. Sowohl die Ergebnisse der ersten Studie (DWS 1) von 2007 als auch die der Richtwertstudie (DWS 2) vom Jahr 2012 sind aus biomechanischer Sicht unplausibel. Deshalb bestand auch keinerlei Veranlassung, in den Konsensempfehlungen die Kriterien zur Kausalitätsbegutachtung von Berufskrankheiten (Nr. 2108 – „Bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule“) entsprechend anzupassen. 

Dennoch nahm das Bundessozialgericht die Ergebnisse der ersten DW-Studie als Anlass, einen Grenzwert zu ändern. Und zwar handelt es sich hierbei um den Grenzwert, der bei der Berufskrankheit mit der Nummer 2108 zum Ausschluss des Kausalzusammenhangs zwischen dem Bandscheibenschaden und der versicherten Exposition herangezogen wird. Dieser Wert wurde auf 50 % des vom MD-Dosismodell veranschlagten Orientierungswertes gesenkt. Konkret bedeutet dies, dass der Grenzwert für Frauen von früher 17 MNh auf nurmehr 8,5 MNh und bei Männern von 25 MNh auf 12,5 MNh herabgesetzt wurde.