Richtlinien für ärztliche Gutachter im Sozialen Entschädigungsrecht

Nachdem sich ärztliche Sachverständige bei der Begutachtung von 1920 bis 2008 an dem Werk „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“ orientierten, dient seit 2009 die "Versorgungsmedizin-Verordnung -VersMedV-" als optimierter Ersatz.
 
Da an den sogenannten „Anhaltspunkten“ stets bemängelt wurde, dass ihnen die demokratische Legitimation fehle, befinden sich in der neuen Verordnung nur noch verordnungsfähige Inhalte.  
Nicht übernommen wurden dagegen die Kapitel über allgemeine Grundsätze zur Durchführung sozialmedizinischer Gutachten, Ausführungen zu gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von Rundfunkgebühren sowie für Bahnfahrten in der 1. Klasse mit einem 2.-Klasse-Ticket, genauso wie die Kapitel zur Beurteilung kausaler Zusammenhänge bei einzelnen Krankheitsbildern.