Rolle und Aufgabe der Gutachterkommission

Im Jahr 1975 wurde in einigen Landesärztekammern die sogenannte Gutachterkommission eingerichtet. Darunter zu verstehen ist ein Gremium aus Sachverständigen, das wiederum aus Ärzten und Juristen besteht. Dieses Sachverständigengremium erstellt für Antragssteller Gutachten mit dem Ziel, Fragen zu ärztlichen Versäumnissen zu klären. Dabei darf weder der Antragssteller selbst noch der Antragsgegner direkt am Verfahren mitwirken. Das Ziel dieser Gutachtenerstellung ist es, Arzt-Handlungen zu überprüfen, und zwar abseits des jeweiligen Straf- oder Zivilgerichtsverfahrens.  
 
Mit ärztlichem Handeln ist konkret gemeint, dass Behandlungsfehler von Ärzten aufgedeckt werden sollen, wobei dies nicht zwangsweise mit gesundheitlichen Folgeschäden verbunden sein muss.  
 
Da ein solches Verfahren grundsätzlich freiwillig durchgeführt wird, bleibt es den Beteiligten überlassen zu entscheiden, ob das Gutachten der Kommission bei der Schadensregulierung letztendlich Verwendung finden soll oder nicht.