Schrittweises Vorgehen bei der Begutachtung einer BK 2108

Liegt der Verdacht vor, dass eine Person an einer Berufskrankheit der Kategorie 2108 leidet, so geht der mit der Prüfung beauftragte Gutachter nach einem bestimmten Schema vor. Dieses lässt sich in zehn Schritte unterteilen.
Nachdem im ersten Schritt zunächst die radiologische Diagnose gesichert werden muss, dreht sich danach alles um die Sicherung der klinischen Befunde. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob der Muskeltonus erhöht ist und inwieweit eine Entfaltungsstörung der Lendenwirbelsäule vorliegt. Außerdem ist wichtig, ob durch Palpation beziehungsweise Rotation ein Segment- und Bewegungsschmerz provozierbar ist und im gleichen Segment eine Nervenwurzelreizung vorliegt.
Anschließend muss bei Schritt 3 überprüft werden, ob zwischen dem Röntgenbefund und dem klinischen Befund eine Kongruenz vorhanden ist. Zudem wird nach Belastungsindizien gesucht, hinterfragt, ob das Schadensbild belastungskonform ist und nach konkurrierenden Ursachen geforscht.
Im siebten Schritt erfolgt dann schließlich eine Einordnung nach der jeweiligen Fallkonstellation, gefolgt von der Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie der Prüfung, ob ein Unterlassungszwang erfüllt wird oder nicht.
Abschließend werden an den Auftraggeber des Gutachtens entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.