SER - möglicher Ablauf einer Bearbeitung

Ist ein Mediziner mit der Begutachtung eines Falls beauftragt, der dem Sozialen Entschädigungsrecht unterliegt, so wird empfohlen, dass er sich bei der Bearbeitung an den nachfolgenden Punkten orientiert:
Zunächst müssen die Zuschrift und die Verfügung gelesen werden. Hieraus sollte erkennbar sein, was genau beantragt und was nachgewiesen wurde.
Daraufhin folgt gewöhnlich in Stichworten die Anfertigung eines Aktenauszuges. Dieser sollte Notizen zum schlüssigen Bild oder eventuell vorhandenen Widersprüchen sowie eine erste Meinung bezüglich der Kausalität enthalten.  
Danach führt der Arzt üblicherweise eine Anamnese durch. Er klärt ab, ob diese mit dem Bild übereinstimmt, das er bereits aus den Angaben in der Akte gewonnen hat und prüft, ob Widersprüche gegebenenfalls geklärt werden können.
Schließlich erfolgt die genaue Untersuchung der betroffenen Person, wobei der Gutachter sich streng auf die Fragestellung beziehen sollte.

Bei der anschließenden Zusammenfassung inklusive Beurteilung geht er üblicherweise darauf ein, was genau vorliegt. Er führt auf, welche Befunde in diesem Zusammenhang erhoben wurden und diskutiert die Kausalität, indem er Bezug auf die Akte sowie die Befunde nimmt. Darüber hinaus werden die Schädigungsfolgen konkret bezeichnet und der Grad der Schädigung festgelegt. Falls vorhanden trifft er außerdem Aussagen zur Pflege- oder Schwerstbeschädigtenstufe und legt fest, welche schädigungsunabhängigen Befunde weiter diskutiert werden müssen.