Sinn und Zweck eines Gutachtens

Ein Gutachten wird erstellt, um objektive Tatsachen bzw. medizinische Sachverhalte für den verständigen Menschen in nachvollziehbarer Form zu erläutern, um dann wiederum einer dritten Person, z.B. einem Juristen, als Entscheidungsgrundlage zu dienen. Bei der Gutachtenqualität wird wie folgt unterschieden.

Zum einen gibt es die bloßen Feststellungsgutachten, zu denen u.a. das Führerscheingutachten, die Feststellung der Flugtauglichkeit, die Gesundheitsprüfung vor Übernahme als Beamter, das Musterungsgutachten, das Belastbarkeitsbegutachtung für das Arbeitsamt bzw. das Arbeitsgericht, die Feststellung der Haft- und Verhandlungsfähigkeit, die Prüfung einer bestimmten Behandlungsnotwendigkeit, das Renten- und das Invaliditätsgutachten, das vertrauensärztliche Gutachten, das Zustandsgutachten sowie die Behindertenfeststellung durch das Versorgungsamt gehören.

Zum anderen spricht man von den umfangreicheren Zusammenhangsgutachten, die z.B. für Unfallversicherer, Dienstherrn, Haftpflichtversicherer, private Kranken- und Rentenversicherung, Reiserücktrittsversicherer und die Rückholversicherung sowie Vaterschaftsgutachten benötigt werden.