Unterschiede zwischen den Merkzeichen „BI“ und „BL“

Bei den Merkzeichen in einem Schwerbehindertenausweis wird im Falle einer Sehbehinderung zwischen verschiedenen Ausprägungen unterschieden.  
 
Ist die betroffene Person vollständig blind, sodass das Augenlicht komplett fehlt, erhält sie das Merkzeichen „Bl“. Behinderte gelten auch dann als blind, wenn deren Sehschärfe weder auf einem Auge noch auf beiden Augen zusammen mehr als ein Fünfzigstel beträgt. Dies gilt ebenso, wenn das Sehvermögen so schwerwiegend gestört ist, dass die dadurch vorliegende Beeinträchtigung dem in etwa gleichzusetzen ist.  
 
Verfügt eine Person dagegen über eine hochgradige Sehbehinderung, wird dies im Schwerbehindertenausweis mit dem Kürzel „BL“ vermerkt. Eine derartige Sehbehinderung liegt vor, wenn jemand bezüglich seiner Sehfähigkeit insofern eingeschränkt ist, dass die Sehschärfe von einem Auge oder beiden Augen unter einem Zwanzigstel liegt. Genauso wird dieses Merkzeichen auch dann vergeben, wenn jemand an einer gestörten Sehfunktion mit einem vergleichbaren Schweregrad leidet. Ein solcher Fall tritt beispielsweise auf, wenn bei der betroffenen Person zwar noch keine vollständige Blindheit nachzuweisen ist, aber das eingeschränkte Sehvermögen einen Grad der Behinderung / Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 zur Folge hat.