Ursachenzusammenhänge in der GUV

In der Gesetzlichen Unfallversicherung wird je nach Betrachtungsweise beziehungsweise Einordnung von Ursache und Folge der entsprechende Zusammenhang benannt. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise in Bezug auf den Unfall und die versicherte Tätigkeit von der Unfallkausalität gesprochen wird. Geht es um ein Unfallereignis und den daraus entstandenen Gesundheitsschaden oder -erstschaden, dreht sich alles um die haftungsbegründende Kausalität. Werden die Zusammenhänge von Gesundheitsschaden oder gesundheitlichem Erstschaden und den Folgen des Unfalls beleuchtet, spricht man von der sogenannten haftungsausfüllenden Kausalität. Dabei gilt in jedem Fall die „Theorie der wesentlichen Bedingung“.
Laut den Grundsätzen der Verordnung zur Versorgungsmedizin handelt es sich bei der Ursache im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinn um eine Bedingung, die zum Eintreten des Erfolgs maßgeblich beigetragen hat. Hat ein bestimmter Umstand gegenüber anderen Ursachen mehr Tragweite und dadurch auch eine größere Bedeutung, wird dieser allein als die Ursache für den Eintritt angesehen.