Urteil der DWS zur Belastungsdosis bei einer BK 2108

Betrachtet man das Ergebnis der Deutschen Wirbelsäulenstudie (DWS) aus dem Jahr 2007 sowie das der im Nachgang dazu durchgeführten Richtwertestudie (DWS II), so lässt sich für die Berufskrankheit der Kategorie 2108 Folgendes feststellen:
Es gibt anscheinend keine signifikante Abhängigkeit der individuellen Dosis der Belastung, der die erkrankte Person ausgesetzt war, zu einigen dadurch möglicherweise auftretenden Beschwerden. Hierzu zählen neben der Begleitspondylose und der Zahl der befallenen Segmente, von denen mono- mit mehrsegmentalen verglichen wurden, auch die Höhenlokalisation derselbigen sowie Bandscheibenschäden an der belastungsfernen Halswirbelsäule. Von der besagten Halswirbelsäule lagen allerdings nur in 15 % der Fälle Röntgenaufnahmen zur entsprechenden Dokumentation vor.
Alles in allem erscheint es, vor allem aufgrund der methodischen Limitationen, ohnehin nicht gerechtfertigt, aufgrund dieser Studie und ihrer Nachauswertung die medizinischen Kriterien für die Beurteilung der Zusammenhänge im Falle einer BK 2108 neu zu formulieren.