Varianten einer BK 2103 und ihre Besonderheiten

Von einer Berufskrankheit der Kategorie 2103 gibt es mehrere Sonderformen, die bei ihrem Auftreten hinsichtlich der Kausalität gründlich überprüft werden müssen.
Hierzu zählt zum Beispiel die sogenannte Kahnbein-Pseudarthrose. Tritt eine solche auf, ist eine Kausal-Kette mit den Bestandteilen Ermüdungszyste, Ermüdungsbruch und Falschgelenk nur selten nachweisbar. Dagegen kommt es relativ häufig vor, dass eine länger zurückliegende Fraktur für die Entstehung einer Pseudarthrose verantwortlich ist.
Eine weitere Sonderform der Berufskrankheit 2103 wird Osteochondrosis dissecans genannt. Hierbei tritt normalerweise ein innerursächliches Krankheitsbild zu Tage, welches sich gelegentlich sogar beidseitig oder auch auch als Systemerkrankung zeigt. Gemäß Laarmann wird sie allerdings nur mit freiem Gelenkkörper sowie Mausbett als „echt“ eingestuft und der zeitliche Zusammenhang zur entsprechenden Tätigkeit muss relativ eng sein. Außerdem handelt es sich dabei um keinerlei Systemerkrankung, da sie sich lediglich im Ellenbogen des Andruckarmes äußert. Darüber hinaus ist kein gleichzeitig Vorliegen von degenerativen Veränderungen notwendig.
Die sogenannte Mondbein-Nekrose zählt ebenfalls zu den möglichen Sonderformen einer BK 2103. In diesem Fall gelten klare Regeln: Die auslösende Einwirkung soll mindestens zwei Jahre lang erfolgt sein und nach Aussetzen der Tätigkeit kann die Krankheit nur nach spätestens sechs Monaten auftreten. Gegenüber innerursächlichen Faktoren, wie bei einer Minus-Variante der Elle, muss eine deutliche Abgrenzung erfolgen.