Von der Hausfrauentabelle zum Münchner Modell

Von 1981 bis 1991 wurde mithilfe der Hausfrauentabelle unter dem Titel „Die Beurteilung der Behinderung der Hausfrau im Haftpflichtrecht“ versucht, durch Verletzungen behinderte Hausfrauen im Haftpflicht-Recht besser einschätzen zu können. Damit sollte einerseits der Arbeit von Hausfrauen mehr Anerkennung und Wertschätzung entgegengebracht werden. Andererseits wollte man verhindern, dass im Falle von unverschuldeten Unfällen Überprüfungen der betroffenen Frauen und Besichtigungen von deren Haushalten durch Haushaltsanalytiker notwendig wurden, was für die konkrete Ermittlung der Behinderung zuvor unumgänglich gewesen war.  
 
Nach zehn Jahren wurde dieser tabellarische Leitfaden dann schließlich von seinem Nachfolger, dem Münchner Modell, abgelöst. Unfallchirurgen und Juristen erarbeiteten gemeinsam mit Haushaltsanalytikern sowie Mitarbeitern der Hausfrauen-Gewerkschaft eine neue Tabelle, die dem Ausweisen des genauen Schadens einer Hausfrau oder eines Hausmanns dient, wenn sie oder er verletzungsbedingt ausfällt.  
In der Auflistung können diverse Unfallfolgen konkreten Haushaltstypen zugeordnet und daraus die genaue Behinderung abgelesen werden. Tätigkeiten, die eventuell davor und danach im Haushalt ausgeführt wurden, müssen aber dennoch in die Beurteilung mit einfließen.