Voraussetzung für eine eindeutige Diagnose einer BK 2108

In Abhängigkeit verschiedener Faktoren ist es häufig schwierig, bereits beim ersten Auftreten der Erkrankung eine endgültige Diagnose zu treffen. Neben dem Zeitraum zwischen Exposition und Untersuchung spielen vor allem das Ausmaß der körperlichen Schädigungen sowie die damit zusammenhängenden Beschwerden eine entscheidende Rolle.
So ist die Lage beispielsweise relativ eindeutig, wenn der Schaden an der Lendenwirbelsäule mindestens einen Bandscheibenvorfall oder eine sogenannte Chondrose mit einer Ausprägung von Grad II oder mehr aufweist. Liegt dagegen nur eine Chondrose ersten Grades und / oder eine Protrusion vor, dann gilt die Aussage bezüglich des Ursachenzusammenhangs wegen dem regelhaft fehlenden Aufgabezwang als entbehrlich. Zudem ist es fast unmöglich, den Ursachenzusammenhang zu bestätigen, wenn keine Abgrenzung zur Schwankungsbreite der Norm vorhanden ist.
In einem solchen Fall wird normalerweise empfohlen, zunächst den weiteren Verlauf abzuwarten. Bei Fortführung der ursächlichen Tätigkeit sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt eine zweite Begutachtung stattfinden.