Wahrscheinlichkeitsberechnung anhand der Harmlosigkeitsgrenze

Gerade bei Verkehrsunfällen wird zur Einschätzung möglicher Verletzungen häufig von sogenannten Vulnerabilitätsgrenzen oder auch Harmlosigkeitsgrenzen gesprochen. Diese Grenzwerte werden nicht von Juristen oder Unfallanalytikern festgelegt, sondern von Ärzten. Der medizinische Gutachter gibt also vor, wie die Belastbarkeit der betroffenen Person in einer bestimmten Situation üblicherweise definiert wird. Der Unfallanalytiker wiederum errechnet dann die Kollisionsdifferenzgeschwindigkeit, anhand der dann die Grenzen abgesteckt werden.
Konkret liegt die Harmlosigkeitsgrenze für Verletzungen der Halswirbelsäule durch eine Heckkollision bei einer Differenzgeschwindigkeit von 10 bis 15 km/h. Dies bedeutet also, dass eine ernsthafte HWS-Verletzung eher unwahrscheinlich ist, wenn das angefahrene Fahrzeug durch den Aufprall nicht mindestens um die genannte Differenz zusätzlich beschleunigt wurde.
Die Harmlosigkeitsgrenze gilt allerdings nur als ein Indiz für die Beurteilung. Eine Verletzung der Halswirbelsäule kann dadurch nicht generell ausgeschlossen werden.