Ziel des ärztlichen Gutachtens

Ein medizinisches Gutachten soll in erster Linie der Vermittlung von Überzeugungen dienen, um letzten Endes Rechtsfrieden zu erwirken und dadurch einen entscheidenden Beitrag zum Ziel der Rechtsprechung zu leisten.

Für den Probanden ist dies notwendig, falls dessen persönliche Auffassung nicht nachvollziehbar ist, bei dem Erbringer der Leistung, wenn diese begründet werden muss oder bei einer gerichtlichen Instanz, da diese ihre Entscheidung mit Hilfe des Gutachtens zu fällen hat.

Der Sachverständige leistet seinen Beitrag, indem er mit alleiniger Orientierung an Fakten und gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen völlig neutrale Beurteilungen ausarbeitet. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es ihm grundsätzlich verboten, tendenziell einseitig aufzutreten oder lediglich vage Spekulationen und Vermutungen zu äußern.