Zusammenhang zwischen BK 2102 und BK 2112

Im Gegensatz zur Berufskrankheit der Kategorie 2102 wird von der Berufskrankheit 2112 keine Arthrose-Induktion über sogenannte Mikrotraumatisierungen erfasst. Diese entsteht in erster Linie durch Tätigkeiten, die folgende Bewegungen häufig wiederkehrend beinhalten: Stauchungen mit Achsenstress, besonders auf einer grob unebenen Unterlage, wie zum Beispiel bei Rangierarbeitern oder Profifussballern, sowie brüske Beanspruchungen mit zahlreichen Dreh-, Scher- und Knickbewegungen.

Eine Verknüpfung der beiden Erkrankungen liegt dann vor, wenn bei Beschäftigten, die seit längerer Zeit an einer Meniskopathie leiden, eine Meniskektomie bereits erfolgt ist und die Berufskrankheit 2102 in diesem Zusammenhang anerkannt wurde. Tritt in diesem Fall zu einem späteren Zeitpunkt auch noch eine Gonarthrose auf, muss geprüft werden, ob deren Anerkennung im Sinne einer verschlimmerten BK 2102 ebenfalls möglich ist. Somit können die Berufskrankheiten der Kategorien 2112 und 2102 durchaus gleichzeitig vorliegen.

Hinsichtlich der beruflichen Anspruchsvoraussetzungen gibt es ein paar ausschlaggebende Unterschiede. Die BK 2102 wird vor allem durch Hocken, Fersensitz und rauhe Bewegungsbeanspruchungen verursacht, die mehrere Jahre lang circa zwei Drittel der Schicht ausmachen sollen. Im Falle der BK 2112 liegen die Ursachen dagegen im Knien und Kriechen, beim Fersensitz und Hocken. Pro Schicht muss dies mindestens eine Stunde passieren, insgesamt 13.000 Stunden oder mehr.