Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes

Als Behörde der Gemeinden oder Bundesländer ist das Gesundheitsamt sicherlich jedem ein Begriff. Seine Zuständigkeit liegt vor allem in der Gesundheitsüberwachung und -fürsorge.  
Dennoch gibt es viele verschiedene Aufgabenfelder, die durch das Gesundheitsamt abgedeckt werden.
 
Folgende Themenbereiche sind dort angesiedelt:

  • Umweltmedizin
  • Hygieneüberwachung
  • Durchführung des IfSG (Infektionsschutzgesetz -> geltende Melde- und Anzeigepflichten)
  • Gesundheitsberichterstattung
  • Gesundheitsförderung
  • Schwangerenberatung bzw. Schwangerenkonfliktberatung
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • AIDS-Beratung
  • der Kinder- und Jugendärztliche Dienst (Schuleingangsuntersuchung)
  • und in einigen Bundesländern auch der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst
  • die Überprüfung durch den Amtsarzt vor der Heilpraktiker-Zulassung
  • und natürlich generell der Amtsärztliche Dienst

Dem zuletzt genannten sind meist auch die Überwachung des Leichen- und Bestattungswesens sowie das Sachgebiet Medizinal-Aufsicht / -Statistik zugeordnet.