Zweitmeinung oder second opinion

Die Zweitmeinung kann notwendig sein einerseits bei entsprechenden Therapieempfehlungen, die von einem Kollegen an den Patienten gegeben wurde. Hierbei handelt es sich meistens um sehr einschneidende operative Therapien, die der Patient im Vorfeld dieser Operation nochmal mit einem neutralen medizinischen Sachverständigen geklärt haben möchte. Andererseits kann es eine Zweitmeinung bei Vorliegen eines medizinischen Gutachtens geben. Prinzipiell ist der medizinische Sachverhalt als geklärt zu betrachten. Die Qualität und Objektivität ist aber nicht in jedem Fall unproblematisch. Deswegen ist eine Zweitmeinung mit Begutachtung und Analyse durch einen zweiten unabhängigen Gutachter für den Patienten selbst unerlässlich. Dabei werde ich entweder durch den Patienten selbst, oder durch einen Rechtsvertreter oder VdK beauftragt. Auf diesem Gebiet arbeite ich mit sämtlichen VdK-Stellen in Deutschland seit Jahren zusammen. Erfahrungsgemäß kann es wertvolle Hinweise zu Maßnahmen geben, die aus medizinischer Hinsicht sinnvoll erscheinen. Alternativ und kostengünstig kann auch im ersten Schritt eine Begutachtung über die Krankenkasse oder die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der zuständigen Ärztekammer erfolgen. Dabei werden folgende Gebiete analysiert:

  1. Gutachtenerstellungen der Schlichtungsstellen der Ärztekammern
  2. Gutachten für die Krankenversicherung
  3. Gutachten für die Unfallversicherungen
  4. Fragestellungen oder Probleme der Haftpflichtversicherungen
  5. Analyse von Gutachten von gerichtlich bestellten Sachverständigen
  6. Überprüfung von fachärztlichen Privatgutachtern, die außergerichtlich ein Gutachten erstellt haben. Je nach Umfang und Notwendigkeit der Fragestellung wird hierbei eine Stellungnahme oder ein wissenschaftliches Fachgutachten erstellt.