Obliegenheiten als Fachbegriff der ärztlichen Begutachtung
Der Ausdruck Obliegenheit wird im Rahmen der medizinischen Gutachten-Erstellung häufig gebraucht.
Bezeichnet wird damit eine Last oder auch Pflicht, für die besondere Bedingungen gelten:
- Es besteht keine Möglichkeit, dass diese von der Gegenseite eingeklagt werden kann.
- Im Falle der Nichterfüllung oder falls ein Verstoß vorliegt, können allerdings Nachteile entstehen.
- Es kann zum Beispiel vorkommen, dass die eigenen Rechte nicht entstehen.
- Es kann auch sein, dass die eigenen Rechte entfallen.
Obliegenheiten können beispielsweise Folgende sein:
- Im Schadensrecht, nach Paragraf 249 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches, die sogenannte Schadensminderungspflicht
- Im Privaten Versicherungsrecht, zum Beispiel gemäß Ziffer 7 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen von 2014, die Anzeige- und Mitwirkungspflichten (Damit sind im Versicherungsvertrag festgehaltene Neben-Pflichten von versicherten Personen / einem Versicherungsnehmer oder einer Versicherungsnehmerin gemeint, die er oder sie aus Eigeninteresse zu erfüllen hat, damit sein oder ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.)