Auch wenn es aus den verschiedenen Forschungsbereichen teils stark divergierende Ansichten zur Entstehung einer Berufskrankheit der Kategorie 2112 gibt, so stimmen die Meinungen hinsichtlich einiger Punkte doch eindeutig überein.
Betrachtet man zum Beispiel die Erfahrungswerte und Beurteilungen zum Thema Gelenkspaltverschmälerung, werden als Basis die Normwerte nach Lanyon aus dem Jahr 1998 verwendet. Hierfür wurden mithilfe einer Projektionsradiografie in drei Ebenen Messungen an 39 Männern und 86 Frauen zwischen 40 und 75 Jahren durchgeführt, die weder unter Osteophyten noch unter Kniebeschwerden litten. Dabei wurden am Kniehaupt- beziehungsweise Tibiofemoral-Gelenk medial weniger gleich 4 mm und lateral weniger gleich 5 mm gemessen. Am Patellofemoral- oder auch Retropatellar-Gelenk waren es dagegen bei den Männern unter 50 weniger gleich 6 mm, bei den Frauen weniger gleich 5 mm und bei beiden Geschlechtern über 50 Jahre weniger gleich 5 mm.
In Kellgren`s Klassifikation sind definitive Gelenkspalt-Verschmälerungen ohne Osteophyten allerdings nicht vorgesehen. Hier besteht der Konsens darin, dass eine Bewertung entweder analog zu Grad 3 oder Grad 4 nach Kellgren erfolgt. Letzteres dann, wenn sowohl eine ausgeprägte Verschmälerung sowie eine deutliche Verformung von Femur und Tibia vorliegen. Um dies zu verifizieren, muss gegebenenfalls ein MRT stattfinden, falls vorangegangene Untersuchungen kein eindeutiges Ergebnis liefern.