Orthopädisch-unfallchirurgische Gutachtenpraxis
Überprüfungsgutachten
Fundierte Bewertungen in verschiedenen Fachgebieten
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Überprüfungsgutachten
Orthopädische Gutachtenpraxis
Qualifizierte neutrale Expertise der Sozialgerichtsbarkeit.
Wie bereits bei der Vorgehensweise erklärt, sind diese Überprüfungs- / Vertrauensgutachten nach § 109 SGG in den folgenden beispielhaften Rechtsgebieten üblich:
- Rentenzahlungen werden verweigert, bzw. die strittige Rente wird nicht genehmigt.
- Das Versorgungsamt erkennt den Grad einer Behinderung nicht an („Prozente“).
- Streitfragen bei berufsgenossenschaftlichen Unfällen (z. B. die prinzipielle Anerkennung als berufsgenossenschaftlicher Unfall oder auch die Höhe der MdE).
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt die Berufsunfähigkeit nicht an.
Gerade weil qualifizierte neutrale Expertisen meist die letzte Möglichkeit bieten, neue Erkenntnisse in das Beweisverfahren einzubringen, ist ein neutraler und unabhängiger Gutachter unabdingbar. Wenn Sie sich als Kläger unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine qualifizierte neutrale Expertise sinnvoll ist, rufen Sie mich einfach an. Ebenso gerne, wenn Sie als Rechtsvertreter eines Klägers noch nähere Informationen benötigen, würde ich auch um einen Anruf oder einen E-Mail-Kontakt bitten.

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Orthopädisch-unfallchirurgische Privat- und Gutachtenpraxis
Dr. med. Thomas-A. Scherg
Zertifizierter qualifizierter psychosomatischer Schmerzgutachter (IGPS)
Chirotherapie, Akupunktur, Sportmedizin
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Am Golfplatz 15, 93077 Bad Abbach/Lengfeld
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