Orthopädisch-unfallchirurgische Gutachtenpraxis
Infos für Richter/ Landesärztekammern
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Infos für Richter / Landesärztekammern
Orthopädische Gutachtenpraxis
Landesärztekammern, Richter von Oberlandesgerichten, Landgerichten oder Amtsgerichten sowie Richter von Landessozialgerichten und Sozialgerichten Deutschlands beauftragen mich entweder direkt oder nach Stellung eines entsprechenden Kostenvoranschlages. Die Abrechnung erfolgt gemäß JVEG. Wenn nötig, werden zusätzliche radiologische Untersuchungen in einer Kooperationspraxis der Radiologie durchgeführt, dies im Übrigen aber nur nach entsprechender Rücksprache und Erlaubnis mit bzw. durch das Gericht. Für das Sozialgericht werden Gutachten nach § 106 SGG und § 109 SGG erstellt. Gesonderte Verträge mit Sozialgerichten existieren nicht, die Abrechnung erfolgt exakt nach JVEG.

Falls von richterlicher Seite Fragen bestehen, bitte ich Sie, direkt Kontakt mit mir aufzunehmen. In Zweifelsfall kann ich auch nach vorheriger Zusendung der (F)Akten prüfen, ob der Gutachtensauftrag in mein Fachgebiet fällt.
Falls ich ein Obergutachten aus orthopädischer oder unfallchirurgischer Sicht durchführen sollte, ist es prinzipiell günstiger, erst die Nebengutachten in Auftrag zu geben. Anschließend werde ich unter Zuleitung des Nebengutachtens oder der Nebengutachten das Hauptgutachten erstellen. Bei Bedarf können entsprechende Nebengutachter auch ans Gericht gemeldet werden. Bei Beauftragung durch das Gericht und geklärter Kostenfrage wird mit einem Zeitraum von ca. 3 bis 9 Wochen, je nach Umfang des Gutachtens, zur Fertigstellung gerechnet.
Das Gebiet der Schmerzbehandlung/Schmerztherapie oder auch Schmerzpatienten ist ein meist interdisziplinäres Fachgebiet, das nicht nur Orthopäden, Neurologen oder Anästhesisten explizit betrifft. Für Schmerzpatienten ist es daher oft besonders schwierig, vor Gericht einen entsprechenden Beweis für ihre Schmerzen zu erbringen, was weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen kann. Da ich mich auf diese Randgebiete der Orthopädie spezialisiert habe, insbesondere auch Schmerzsyndrome wie CRPS I und CRPS II sowie Fibromyalgie, existiert hierbei ein spezielles Know how, um die Schmerzart und das Schmerzbestehen sowie die Schmerzstärke im Versuch der Objektivität vor Gericht darzulegen. Schmerzgutachten erfordern oft ein erhöhtes Maß einerseits an Einfühlbarkeit beim Kläger, andererseits aber auch an Assesmentverfahren beim Gutachter, um das Höchstmaß an Objektivität bei dem Schmerzsyndrom zu erreichen. Nach einer Vielzahl von algesiologischen Studien kam es nun zu einem Surrogat von Assesmentverfahren, die bei entsprechenden Schmerzgutachten Anwendung finden und versuchen sollen, einerseits dem Kläger, der dieses Schmerzsyndrom hat, gerecht zu werden, andererseits aber auch den Richtern helfen sollen, eine Quantifizierung des Schmerzsyndromes zu erreichen. Dieses Procedere findet in strenger Orientierung an den entsprechend neuesten Leitlinien statt.
Weiterhin bin ich auch als zertifizierter qualifizierter psychosomatischer Schmerzgutachter (IGPS) tätig.
IGPS

Ein wichtiges Gebiet in meinem Tätigkeitsbereich stellen auch Gutachten im Bereich des zivilrechtlichen Haftpflichtgebietes dar. Die Unterschiede juristischer und medizinischer Denkweise sind teilweise beträchtlich (Laufs/Uhlenbruck 2002, §2 RN 12). Damit Jurist und Mediziner in Sachen Haftungsrecht nicht aneinander vorbeireden, ist seitens des Sachverständigen forensisches Feingefühl nötig. Dies kann man nur mit längerer Erfahrung allmählich beherrschen. Ich führe seit längerer Zeit diese Gutachten durch, die auch – aber nicht nur – sogenannte Kunstfehler bzw. Behandlungsfehler zum Beweisthema haben.
Eine besonders schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe des Rechtsanwaltes stellt der Vorschlag eines geeigneten Sachverständigen im Sozialrechtsverfahren nach § 109 SGG dar. Gerne unterstütze ich Sie bei der medizinischen Argumentation. Gerne können Sie auch Ihren Mandanten direkt an mich verweisen.
Schreiben Sie mir eine E-Mail, ich antworte gerne.
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Orthopädisch-unfallchirurgische Privat- und Gutachtenpraxis
Dr. med. Thomas-A. Scherg
Zertifizierter qualifizierter psychosomatischer Schmerzgutachter (IGPS)
Chirotherapie, Akupunktur, Sportmedizin
Allgemeiner Hinweis:
Bei Privatpatienten und Gutachtenpatienten bitten wir um Terminvereinbarung
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