PHS – eine Berufskrankheit außerhalb der Listenerkrankungen
Neben den Berufskrankheiten, die als sogenannte Listenerkrankungen geführt werden, gibt es auch Krankheitsbilder, die nicht gelistet sind, aber trotzdem als beruflich verursachte Erkrankungen anerkannt werden können. Voraussetzungen hierfür sind, dass besondere Einwirkungen bestanden haben, die wiederum dazu geeignet sind, eine solche Krankheit zu verursachen. Darüber hinaus müssen hierzu seit der letzten Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung neue […]
Differenzialdiagnosen als Abgrenzung zur BK 2114
Im Falle von symptomatischen Durchblutungsstörungen der Hand liegt nur bei einem Teil der betroffenen Personen tatsächlich eine Berufskrankheit der Kategorie 2114 vor. Häufig werden Differenzialdiagnosen gestellt, bei denen die zugrunde liegenden Erkrankungen ganz ähnliche Beschwerden hervorrufen können. So ist beispielsweise eine Vaskulopathie oft die Ursache für eine Arteriosklerose, die gegebenenfalls mit Embolien verbunden ist. Rheologische […]
Voraussetzungen für die Anerkennung einer BK 2114
Damit ein vorliegendes Hypothenar-Hammer-Syndrom als Berufskrankheit der Kategorie 2114 anerkannt wird, müssen für eine entsprechende Empfehlung zunächst verschiedene Nachweise erbracht werden. Im ersten Schritt muss ein Vollbeweis erbracht werden, dass der betroffene Kleinfingerballen regelmäßig als Schlagwerkzeug verwendet wird beziehungsweise wurde. Außerdem ist von einem medizinischen Gutachter durch eine Angiografie nachzuweisen, dass in der Arteria ulnaris […]
Das Carpaltunnelsyndrom als anerkannte Berufskrankheit
Pathophysiologische Untersuchungen zeigen, dass das sogenannte Carpaltunnelsyndrom generell, also berufsunabhängig, ein sehr häufiges Krankheitsbild darstellt. Dabei ist auch im Falle einer außerberuflichen Erkrankung immer eine konkrete Ursache verantwortlich für die typische Volumen-Druckerhöhung im Carpaltunnel. bgrenzung nicht selten ein Problem dar und das, obwohl das Syndrom zu den eindeutig diagnostizierbaren Nervendruckschäden gehört. Dass Arbeitsbedingungen dafür ursächlich […]
Die BK 2114 – Definition und Ursache
Die Berufskrankheit mit der Nummer 2114 zählt zu den neueren Listenerkrankungen und ist seit Januar 2015 offiziell als solche gelistet. Bereits im Jahr 2012 wurde die dazugehörige wissenschaftliche Begründung formuliert. Laut Verordnungstext handelt es sich bei dieser Erkrankung um eine Gefäßschädigung in der Hand, die durch Stöße beziehungsweise eine stoßartige Krafteinwirkung hervorgerufen wird. Gefährdet sind […]
Probleme bei der Anerkennung eines CTS als BK 2113
Auch wenn es viele Berufsfelder gibt, in denen Tätigkeiten ausgeübt werden, die ein Carpaltunnelsyndrom verursachen können, wird die Nervenschädigung am Handgelenk häufig nicht als Berufskrankheit anerkannt. Grund hierfür ist, dass es theoretisch unzählige mögliche Ursachen gibt, die als Auslöser für die Erkrankung infrage kommen. Eine Verengung am Carpaltunnel kann beispielsweise nicht als Berufskrankheit der Kategorie […]
Schwierigkeiten bei der Begutachtung einer BK 2113
Das Vorliegen eines Carpaltunnelsyndroms festzustellen, ist in der Regel recht einfach. Während der Druck im Handgelenk bei Normalstellung etwa 30 bis 40 mmHg beträgt, liegt er bei betroffenen Patienten bei einer Volarflexion zwischen 90 und 100 mmHg sowie bei einer Dorsalextension ungefähr zwischen 110 und 120 mmHg. Nicht möglich ist es jedoch normalerweise, über eine […]
Die BK 2113 – gefährdete Personen und Berufsgruppen
Eine Berufskrankheit der Kategorie 2113 in Form eines Carpaltunnel-Syndroms tritt besonders dann häufig auf, wenn arbeitsbedingt manuelle Tätigkeiten durchgeführt werden, die repetitiv mit einer Streckung im Handgelenk oder auch mit einer Beugung des selbigen einhergehen. Genauso kann ein regelmäßiger, sehr hoher Kraftaufwand mit den Händen, wie er zum Beispiel bei kraftvollem Greifen passiert, zu einer […]
Das Krankheitsbild einer BK 2113
Bei der Berufskrankheit Nr. 2113 handelt es sich um eine Listenerkrankung, die erst seit dem 01. Januar 2015 als solche geführt wird. Die wissenschaftliche Begründung hierzu stammt allerdings bereits vom 30. Juni 2009. Laut Verordnungstext handelt es sich bei einer Berufskrankheit der Kategorie 2113 um das sogenannte Carpaltunnel-Syndrom. Es liegt also eine Druckschädigung des im […]
Ausmaß der MdE im Falle einer BK 2112
Wie bei den meisten tätigkeitsbedingten Erkrankungen gibt es auch bei Auftreten der Berufskrankheit Nr. 2112 eine relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit. Hierzu wird üblicherweise eine Einschätzung vorgenommen, die sich an dem individuellen Ausmaß der Funktionseinschränkungen orientiert. Um diese richtig beurteilen zu können, dienen entsprechende Erfahrungswerte aus der bisherigen Unfallbegutachtung der Orientierung. Bei einliegenden Knieendoprothesen – egal […]
