Voraussetzungen für die Anerkennung einer BK 2114

Damit ein vorliegendes Hypothenar-Hammer-Syndrom als Berufskrankheit der Kategorie 2114 anerkannt wird, müssen für eine entsprechende Empfehlung zunächst verschiedene Nachweise erbracht werden.

Im ersten Schritt muss ein Vollbeweis erbracht werden, dass der betroffene Kleinfingerballen regelmäßig als Schlagwerkzeug verwendet wird beziehungsweise wurde. Außerdem ist von einem medizinischen Gutachter durch eine Angiografie nachzuweisen, dass in der Arteria ulnaris eine Thrombose oder ein Aneurysma vorliegt. Darüber hinaus müssen andere infrage kommende Differenzialdiagnosen unbedingt ausgeschlossen werden. 

Ähnlich verhält es sich beim sogenannten Thenar-Hammer-Syndrom:
Für dessen Anerkennung muss der Daumenballen wiederholt als Schlagwerkzeug Verwendung gefunden haben und der Nachweis von einem Aneurysma oder einer Thrombose bezieht sich auf die Arteria radialis distal. Zudem muss natürlich auch hier vorab ein Ausschluss anderer potenzieller Differenzialdiagnosen erfolgen.